Veranstaltungsfond Jugend

Einführung Veranstaltungsfond Jugend

Zielsetzung des Veranstaltungsfonds Jugend ist es, Anreize für die
Vereinsabteilungen zu schaffen, um bestehende jugendrelevante Veranstaltungen
aufrecht zu erhalten, auszubauen und neue Veranstaltungsformate, die der
Förderung der Abteilungsjugend dienen, aufzubauen. Der Veranstaltungsfonds
Jugend ist ein ergänzendes Angebot zu bestehenden jugend- und
veranstaltungsrelevanten Förderinstrumenten des Hauptvereins und mit diesen
kombinierbar.

Wer kann den Veranstaltungsfond Jugend in Anspruch nehmen?

Berechtigt, beim Jugendvorstand einen Antrag auf Förderung aus Mitteln des
Veranstaltungsfonds Jugend zu stellen, sind alle Abteilungen des VfL Sindelfingen 1862 e.V.
Jede Abteilung ist berechtigt, bis zu drei Förderanträge pro Jahr zu stellen.

Eine Förderung aus dem Veranstaltungsfonds Jugend kann grundsätzlich für sämtliche Kosten, die zur Durchführung und Bewerbung von jugendrelevanten Veranstaltungen erforderlich sind, beantragt werden. Förderfähig sind solche Veranstaltungen, bei denen der inhaltliche Schwerpunkt auf der sportlichen
und/oder sozialen Betätigung junger Menschen unter 30 Jahren liegt. 

Hierunter sind beispielsweise (nicht abschließend) Jugend-Ausflüge, Jugend, Trainingslager, Jugendfeste, Jugendturniere außerhalb des regulären
Ligabetriebs, abteilungsübergreifende Jugendveranstaltungen. Nicht förderfähig sind Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten zu Jugendwettkämpfen
oder Spielen im Rahmen des regulären Liga- oder Verbandsbetriebs.
Ob die oben genannten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt sind, entscheidet im Zweifelsfall der Jugendvorstand per Beschluss.

ANSPRECHPARTNER

Leiter des Jugendreferates
Lars Leonhard

Rudolf-Harbig-Straße 8
71063 Sindelfingen

Telefon: (07031) 706514