Zielsetzung des Veranstaltungsfonds Jugend ist es, Anreize für die Vereinsabteilungen zu schaffen, um bestehende jugendrelevante Veranstaltungen aufrecht zu erhalten, auszubauen und neue Veranstaltungsformate, die der Förderung der Abteilungsjugend dienen, aufzubauen. Der Veranstaltungsfonds Jugend ist ein ergänzendes Angebot zu bestehenden jugend- und veranstaltungsrelevanten Förderinstrumenten des Hauptvereins und mit diesen kombinierbar.
Wer kann den Veranstaltungsfond Jugend in Anspruch nehmen?
Berechtigt, beim Jugendvorstand einen Antrag auf Förderung aus Mitteln des Veranstaltungsfonds Jugend zu stellen, sind alle Abteilungen des VfL Sindelfingen 1862 e.V. Jede Abteilung ist berechtigt, bis zu drei Förderanträge pro Jahr zu stellen.
Eine Förderung aus dem Veranstaltungsfonds Jugend kann grundsätzlich für sämtliche Kosten, die zur Durchführung und Bewerbung von jugendrelevanten Veranstaltungen erforderlich sind, beantragt werden. Förderfähig sind solche Veranstaltungen, bei denen der inhaltliche Schwerpunkt auf der sportlichen und/oder sozialen Betätigung junger Menschen unter 30 Jahren liegt.
Hierunter sind beispielsweise (nicht abschließend) Jugend-Ausflüge, Jugend, Trainingslager, Jugendfeste, Jugendturniere außerhalb des regulären Ligabetriebs, abteilungsübergreifende Jugendveranstaltungen. Nicht förderfähig sind Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten zu Jugendwettkämpfen oder Spielen im Rahmen des regulären Liga- oder Verbandsbetriebs. Ob die oben genannten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt sind, entscheidet im Zweifelsfall der Jugendvorstand per Beschluss.