Rehawelt: Einstellung des Betriebes ab 21.04.21
Nach der neuen Corona-Verordnung von gestern, wurde vom Sozialministerium Folgendes schriftlich bestätigt:
„Nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 20 Abs. 5 Nr. 3 CoronaVO sind bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in einem Landkreis, die über mindestens drei Tage anhält, Reha-Sportangebote in Präsenz nicht mehr gestattet.“
In Landkreisen in denen das Gesundheitsamt eine Inzidenz unter 100 feststellt, bleibt der Rehasport weiterhin erlaubt.
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Das gesamte Rehawelt-Team wünscht Ihnen von ganzem Herzen alles erdenklich Gute und Liebe!
Wir hoffen, dass wir Sie ganz bald wieder bei uns begrüßen dürfen!