Aufgrund der ALARMSTUFE gilt ab dem 22.11.2021 auch die 2G-Regelung für die Rehawelt.
Ab Montag, dem 22.11.2021 erhalten nur noch folgende Teilnehmer/innen den Zutritt:
– VOLLSTÄNDIG GEIMPFT.
– VOLLSTÄNDIG GENESEN.
– AUSNAHMEREGELUNG für Teilnehmer/innen, die sich nachweislich nicht
impfen lassen dürfen oder sollen.
Diese 2G-Regelung gilt so lange, wie die ALARMSTUFE besteht.
Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Bringen Sie demnach bitte ab Montag, dem 22.11.2021 Ihren Nachweis mit.
VIELEN DANK FÜR IHR VERSTÄNDNIS!