Um einen reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes in den Turnhallen zu gewährleisten, möchten wir Sie gerne auf folgende Punkte hinweisen:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Übungseinheit wegen Krankheit der Übungsleiterin ausfallen muss. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, bevor Sie ihr Kind alleine vor oder in der Halle lassen, ob der/die Übungsleiter/in anwesend ist.
Der/die Übungsleiter/in hat die Aufsichtspflicht über ihr Kind während der Übungszeiten. Außerhalb dieser Übungszeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Der Verein ist gegenüber Begleitpersonen nicht aufsichtspflichtig und übernimmt bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten keine Haftung.